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AGB
I. Verkaufsbedingungen - AGB
1. Gegenstand der Bedingungen
1.1: Die nachstehenden Bedingungen regeln den Verkauf von Bürokommunikationsgeräten und dazugehörenden anderen Einrichtungen (nachfolgend mit dem Sammelbegriff bükom-Geräte bezeichnet). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch wenn die Firma büKOM diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen
2.1: büKOM verkauft dem Kunden bükom-Geräte entsprechend der Bestellung.
2.2: Gefahrenübergang
Die Gefahr aus Verlust und Beschädigung der bükom-Geräte geht mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
2.3: Software:
Bei speicherprogrammierten bükom-Geräten gehören Programmverarbeitungseinrichtungen, Programmträger sowie die erforderlichen Programme zum Vertragsumfang, das Urheberrecht und/oder alle sonstigen Rechte an Programmen bleiben jedoch bei der Firma büKOM bzw. deren Lieferanten. Der Kunde hat insbesondere nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen. Dritten dürfen die Programme nur zugänglich gemacht werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Nutzung und Instandhaltung erforderlich ist. Programme werden grundsätzlich zur ausschließlichen Verwendung auf dem dafür bestimmten bükom-Gerät überlassen.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) den vereinbarten Kaufpreis (inklusive der Mehrwertsteuer) fristgerecht zu zahlen.
Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma bükom die ihr entstandenen Kosten zu erstatten.
b) bei einem Export der von der Firma büKOM erworbenen bükom-Geräte ggf. geltende Ausfuhrbestimmungen zu beachten bzw. seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1: Verkauf/Lieferung an Privatpersonen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt nur gegen Barzahlung/Scheck. Skontoabzug ist nicht möglich.
4.2: Verkauf/Lieferung an Firmen
Der Verkauf bzw. die Lieferung unserer Ware erfolgt an uns unbekannte Firmen gegen Barzahlung/Scheck, bei uns bekannten Firmen gegen Rechnung.
5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
5.1: Gegen Ansprüche der Firma büKOM kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Die Firma büKOM behält sich vor, zu bestimmen auf welche unserer Leistungen erfolgte Zahlungen zu verrechnen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1: Die bükom-Geräte bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum der Firma büKOM.
6.2: Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma büKOM in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
6.3: Die Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6.5 auf die Firma büKOM auch tatsächlich übergehen.
6.4: Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch die Firma büKOM infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
6.5: Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an die Firma büKOM ab.
Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung der Firma büKOM sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an die Firma büKOM ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an die Firma büKOM weiter.
Die Firma büKOM nimmt diese Abtretung an.
6.6: Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In Diesem Fall wird die Firma büKOM hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma büKOM auf Verlangen eine genaue Aufstellung der der Firma büKOM zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der Firma büKOM alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
6.7: Übersteigt der Fakturenwert der für die Firma büKOM bestehenden Sicherheit deren Forderung (einschließlich Nebenforderungen, z.B. Zinsen, Kosten) insgesamt um mehr als 20%, so ist die Firma büKOM auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der Firma büKOM beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Firma büKOM verpflichtet.
6.8: Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Firma büKOM unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
6.9: Nimmt die Firma büKOM aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Firma büKOM dies ausdrücklich erklärt. Die Firma büKOM kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
6.10: Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Firma büKOM unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die Firma büKOM in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
Die Firma büKOM nimmt die Abtretung an
6.11: Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die die Firma büKOM im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
7. Zahlungsverzug und Schadensersatz
7.1: Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Firma büKOM, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der bükom-Geräte verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Firma büKOM vorbehalten.
7.2: Schadensersatz
Nimmt der Kunde die bükom-Geräte nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann die Firma büKOM dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, daß sie nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma büKOM berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises sowie Ersatz erbrachte Leistungen zu verlangen.
7.3: Der Schadensersatz gemäß Punkt 7.2 ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma büKOM einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Geräte beträgt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr ab Ablieferung der jeweiligen Geräte.
9. Leistungsfristen, Termine und Verzug
9.1: Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
9.2: Die vereinbarte Frist verlängert sich bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von der Firma büKOM nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.
Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich die Firma büKOM zur Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt.
9.3: Gerät die Firma büKOM mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der unter Punkt 10 getroffenen Regelung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Firma büKOM eine ihr von dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1: Für den Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet die Firma büKOM nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind.
10.2: Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
10.3: Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
10.4: Die Firma büKOM liefert die bükom-Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich Änderungen vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistungen unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Verbesserung der Funktionalität dienen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ladenburg
12. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Bestätigung der Firma bükom wirksam.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über den Kauf von bükom-Geräten nur nach vorheriger Zustimmung durch die Firma büKOM auf einen Dritten übertragen. Das gleiche Recht steht der Firma büKOM unter den entsprechenden Voraussetzungen zu.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.