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Rechtssichere E-Mail Aufbewahrung ab 2017 Pflicht

Rechtssichere E-Mail Aufbewahrung ab 2017 Pflicht

Ab Januar 2017 gibt es für die rechtssichere Aufbewahrung von E-Mails keine Ausreden mehr.

Zum Jahresende verstreichen jetzt auch die letzten Übergangsfristen und die gesetzliche Pflicht zur E-Mail-Archivierung greift ab dem 01.01.2017 in vollem Umfang.

Die büKOM Systemhaus arbeitet in diesem Bereich seit vielen Jahren erfolgreich mit der Firma MailStore zusammen und gerne zeigen wir Ihnen wie einfach und sicher die Lösungen von MailStore sind.

Mit der E-Mail-Archivierung via MailStore Server schützen Sie sich nicht nur vor Gesetzesverstößen, sondern auch vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch.

Lassen Sie sich jetzt noch von uns beraten und gehen Sie entspannt in das neue Jahr.

Ihr Kontakt: Thomas Frenke, Telefon: 06203-9540-0, E-Mail: frenke@buekom.de